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Schwangerschaftsvorsorge
Zur Schwangerschaftsvorsorge zählen die Gesundheitsfürsorge, Beratungen und Untersuchungen vor und während der Schwangerschaft durch eine Gynäkologie|Gynäkologin oder Hebamme. Ausgangspunkt jeder Schwangerenvorsorge ist die Ansicht, das Schwangerschaft ein natürlicher Vorgang ist.
Hierzu zählen die Erfassung von medizinischen Risiken in der eigenen und familiären Krankengeschichte der Schwangeren, ihres Allgemeinzustandes und der Medikamenteneinnahme.
In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder / und einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Geburt und einige Wochen nach der Geburt. Empfohlen sind, bei komplikationsloser Schwangerschaft, zunächst Besuche in einem Abstand von vier Wochen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft, ab der 32. Schwangerschaftswoche in einem Abstand von zwei Wochen und bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich alle zwei Tage.
Jede Schwangere sollte zudem auch ihr Recht auf eine Aufklärung über Sinn, Zweck und Folgen der einzelnen Untersuchungen insbesondere der Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen, ebenso jedoch auch das Recht auf Nichtwissen bei Ablehnung bestimmter Untersuchungsverfahren.
Zur Betreuung zählen Untersuchungen wie Erhebung der Anamnese, Allgemeinuntersuchung, Gewichtskontrollen, Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Kontrolle des Gebärmutterstandes, der kindlichen Herztöne, Lage des Kindes, Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors.
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