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Gehörlosigkeit

Der Begriff Gehörlosigkeit bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs bei Menschen.

Der Begriff wurde seit Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend im deutschen Sprachraum synonym oder anstelle von Taubheit verwendet. Von Taubheit wird dann gesprochen, wenn die betroffene Person keine akustische Wahrnehmung mehr hat. Taubheit kann ''unilateral'', d.h. auf nur einem Ohr vorkommen, freilich aber auch ''bilateral'', d.h. beidseitig vorkommen.

Das Wort gehörlos entstand erst nach der Einführung der allgemeinen Schulbildung tauber Kinder im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts als Begriff für einen Taubstummen, der durch eine unermüdliche Sprecherziehung entstummt worden ist. Daher hat das Wort die Bedeutung von "taub, aber sprechend" erlangt, und taube Schulentlassene und Erwachsene werden als "Gehörlose" bezeichnet.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen


Gehörlosigkeit ist synonym zu den Begriffen '''hochgradiger Schwerhörigkeit oder hochgradiger Hörschädigung oder Resthörigkeit.''' So hat medizinisch gesehen ca. 98 % aller Gehörlosen ein Restgehör. Wer dieses nicht hat, ist taub. Bei diesen drei Synonymen handelt es sich um eine '''Hörbehinderung,''' bei denen akustische Reize nur noch mit Hörhilfen wie dem Hörgerät oder einem Cochlea-Implantat wahrgenommen werden können. Dass Gesprochenes trotz Hörhilfen noch verstanden werden kann, bildet keine Voraussetzung.

Tritt die Hörschädigung erst nach dem natürlichen Alter des Spracherwerbs auf (ca. ab dem 3.Lebensjahr), so spricht man von "postlingualer Ertaubung", zu Deutsch "Spätertaubung".

Der Begriff '''taubstumm''' wird von tauben Personen Diskriminierung|diskriminierend empfunden. Das Wort "taub" ist Etymologie|etymologisch mit "stumm" mit "dumm" verwandt. Die englische Wendung "deaf and dumb" bedeutet taubstumm - auch sie wird nicht mehr gebraucht. "Dumb" hat die gleiche Bedeutung wie dumm. Außerdem können heute alle Gehörlosen bzw. taube Personen kommunizieren, ob in der Gebärdensprache oder in der Lautsprache. Daher ist im Deutschen entweder der Begriff "gehörlos" oder "taub" zu verwenden, während man im Englischen den Begriff deaf verwendet, wobei letzteres von deutschen und schweizer (Gebärdensprache bevorzugende) Gehörlosen gern als Synonym für "gehörlos" verwendet wird. Allerdings wird das Wort von ihnen großgeschrieben ? Deaf ? analog zu Volksnamen, die gemäß der englischen Orthographie stets großgeschrieben werden, um die Ethnizität der Gehörlosenkultur (Deaf culture) zu verdeutlichen.

Ursachen und Feststellung von Gehörlosigkeit

Medizinisch wird Taubheit (lateinisch: Surditas) unterschieden nach absoluter Taubheit für alle Schallreize und nach praktische Taubheit mit Hörverlust für laute Umgangssprache bei noch vorhandener Wahrnehmung einzelner Töne u. Geräusche (> 70 Dezibel|dB).

Angeborene Taubheit kann entweder vorgeburtlich erworben sein (durch Röteln-Embryopathie, Rh-Inkompatibilität mit Kernikterus, Labyrinthitiskonnatale Syphilis) oder als isolierte Vererbung|erbliche Form (meist autosomal-rezessiv) sowie im Rahmen von Fehlbildungssyndromen (z.B. Alport-Syndrom|Alport-, Jervell-Lange-Nielsen-, Waardenburg-, Cockayne-, Pendred- u. Usher-Syndrom) auftreten.

Erworbene Taubheit (Innenohrschaden) kann als Folge von z.B. (Meningokokken-)Meningitis, Enzephalitis, Scharlach, Masern, Tuberkulose, Osteomyelitis, Mittelohr-Erkrankungen, Otosklerose, (Baro-)Trauma u.a. (bei absoluter T. stets mit Innenohr- oder Hörnervbeteiligung) auftreten.

Nach dem Schlüssel der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD10) wird für Taubheit bzw. Gehörlosigkeit die medizinische Code-Bezeichnung "H91.9" verwendet.
Neben dem generellen Befund ?Taubheit? werden folgende weitere Formen definiert:
  • Psychogene Taubheit (F44.6)
  • Rindentaubheit (H90.5)
  • Seelentaubheit (R48.1)
  • Worttaubheit (F80.2)
  • Zentrale Taubheit (H90.5)
Diese Auflistung weist übrigens darauf hin, dass Taubheit auch anders als durch eine Beeinträchtigung der Ohr|Hörorgane bedingt sein kann. So bezeichnet "Zentrale Taubheit" den Sachverhalt, dass die Hörorgane intakt und funktionsfähig sind, jedoch im Hirn keine Verarbeitung der Höreindrücke erfolgt.

Eine von Geburt an vorliegende Beeinträchtigung des Gehörs wird häufig erst spät erkannt. Das Alter bei der Erkennung von Taubheit liegt im Statistik|statistischen Durchschnitt bei etwas mehr als 2 Jahren. Man bemüht sich heute im deutschen Raum, ein so genanntes Hörscreening einzuführen. Bei diesem Verfahren wird das Neugeborene ein oder zwei Tage nach der Geburt in der Klinik mit einer Hörsonde auf seine Hörfähigkeit getestet, bei dem das Baby in der Regel schläft und nichts davon bemerkt.

Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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