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Dissozialität

Dissozialität setzt sich aus dem lateinischen Präfix dis- und dem deutschen Wort Sozial (von lat. socius = gemeinsam, verbunden, verbündet) zusammen.

Es ist eine Bezeichnung für diejenige Person, die nicht die Fähigkeit besitzt sich in die bestehende Gesellschaft einzuordnen, und stammt aus den Fachbereichen der Psychologie und Soziologie.

Im Gegensatz zum heutzutage umgangssprachlich genutzten Wort Asozialität findet sich Dissozialität recht selten im deutschen Sprachgebrauch. Verwendet wird es größtenteils neben den bereits erwähnten Fachgebieten in juristischen Kontexten sowie gelegentlich bei pädagogischen Diagnosen. So ist z.B. bei Kriminellen und Straftätern die Rede von dissozialem Verhalten, aber auch bei introvertierten bzw. zurückhaltenden Personen, die sich gänzlich aus der Gesellschaft isolieren, wird mitunter von Dissozialität gesprochen.

In der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems ICD-10 wird die ''Dissoziale Persönlichkeitsstörung'' unter der Schlüsselzahl F60.2 geführt.

Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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