Hilfe zur Selbsthilfe bei KRANKHEITEN.DE
Krankheiten
A - Z
Krankheits-
symptome
Krebs
Special
Kinder-
krankheiten
Suche Klinik-Suche

Gesundheit
rund um die Uhr

18:55:39

Psychotherapie
Übersicht
Klinik-Suche
 

Hilfe zur Selbsthilfe

Als Hilfe zur Selbsthilfe bezeichnet man das Prinzip, das Ma�nahmen zu Grunde liegt, die den Not leidenden Menschen (z. B. den Armut, Mittellosen, den Patienten) dazu bef�higen, sich selbst zu helfen bzw. sich selbst Hilfe zu organisieren.

Hilfe zur Selbsthilfe in der Entwicklungshilfe

Anders als noch vor einigen Jahrzehnten sollen Spendengelder heutzutage dazu verwendet werden, um in Entwicklungsl�ndern Arbeitspl�tze zu schaffen, W�stengebiete nutzbar zu machen und einheimische Industrien zu f�rdern. Dadurch sollen die Menschen in die Lage versetzt werden, sich selbst ein qualitativ besseres Leben aufzubauen.

Eine besondere Form der Hilfe zur Selbsthilfe sind Darlehen an Familien, die mit dem Geld ein St�ck pachten und bearbeiten oder selbst einen Handwerksbetrieb aufbauen. Wenn sie genug erwirtschaftet haben, zahlen sie das Geld (in Raten) zur�ck.

Hilfe zur Selbsthilfe in der Medizin

Hier kann Hilfe zur Selbsthilfe bedeuten, dass der behandelnde Arzt dem Patienten Tipps zur Prophylaxe oder zur Weiterbehandlung gibt. Dar�ber hinaus kann sich der Patient aus Brosch�ren, Medizinb�chern und Selbsthilfegruppen Informationen �ber seine Krankheit beschaffen. Das ist jedoch nur m�glich, wenn er eine Einsicht in seinen Krankheitszustand hat.

Hilfe zur Selbsthilfe in der Psychologie

Auch ein Psychologe oder Facharzt f�r Psychiatrie kann dem Patienten helfen, sich selbst zu helfen, indem er ihm Ratschl�ge gibt, Brosch�ren aush�ndigt oder ihn zu Entspannungsverfahren anleitet.

F�r viele Krankheiten und St�rungen gibt es heutzutage Selbsthilfegruppen, z. B. f�r �bergewichtige, Bulimiker, Menschen mit Sprachst�rungen und unterschiedlichen Behinderungen. Auch f�r Familie Angeh�rige gibt es Selbsthilfegruppen.

Hilfe zur Selbsthilfe im Sozialgesetzbuch

Die Aufgaben werden in � 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch so beschrieben:

"Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschlie�lich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenw�rdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen f�r die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit, insbesondere auch f�r junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu sch�tzen und zu f�rdern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gew�hlte T�tigkeit zu erm�glichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen."

Wobei das Subsidiarit�tsprinzip zu beachten ist.

Die Sozialhilfe ist subsidi�r, das hei�t, dass alle anderen Sozialleistungen ihr vorgehen und die Sozialhilfe nur als "Notbehelf" eintritt (ultima ratio, letztes Mittel).


Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie k�nnen in keinem Falle die �rztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie �rztlichen Rat einholen.

Technische Realisierung von krankheiten.de durch die TYPO3 Agentur Berlin Online Now! GmbH
 
Impressum / Datenschutz
 

 

Wir verwenden Cookies, um Funktionalität der Website zu ermöglichen. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären S ie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Datenschutzerklärung.